Veranstaltungen / Änderung der Bewilligungspraxis

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Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Bewilligung von öffentlichen Veranstaltungen und Anlässen in Zukunft jeweils mittels dem offiziellen kantonalen Formular "Gesuch zur Bewilli­gung einer Veranstaltung" zu beantragen ist.

Bis anhin wurde die Bewilligungspraxis in Hochfelden für Veranstaltungen und Anlässe nicht einheitlich und vor allem sehr vereinfacht angewendet. In der Regel musste lediglich für die Führung einer Festwirtschaft sowie den Aufschub der Schliessungsstunde ein Gesuch eingereicht werden.

Eine Veranstaltung kann aber aufgrund weiterer Themen bewilligungspflichtig sein. So etwa durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien.

Von Freiwilligen organisierte öffentliche Veranstaltungen gehören zur DNA von Hochfelden; seien es ge­sell­schaftliche, kulturelle oder sportliche Anlässe. Diesem Engagement gebührt grösster Respekt und hohe Aner­kennung. Die Gemeinde will diesem Engagement nicht unnötig Steine in den Weg legen. Denn Freiwilli­gen­arbeit hat genügend andere Probleme, vor allem die Rekrutierung von Personen, die einen Teil ihrer Freizeit für das Gemeinwohl opfern, oder das Finden von Sponsoren.

Demgegenüber steht die Verantwortung der Behörden für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.

Das Bewilligungsverfahren ist ein Balanceakt zwischen Einfachheit für die Organisatoren und Absicherung der Gemeinde, welche bei einem Personen- und/oder Sachschaden allenfalls haftbar gemacht werden könnte.

Die Baudirektion Kanton Zürich hat in Zusammenarbeit mit anderen Direktionen sowie dem Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) ein Gesuchsformular erarbeitet. Dieses umfasst alle relevanten Themen rund um Veranstaltungen.

Damit nichts Wichtiges vergessen geht sollen Bewilligungen für Veranstaltungen und Anlässe inskünftig mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Obwohl dieses sehr umfangreich ist, ist das Ausfüllen re­lativ einfach und selbsterklärend.

Der administrative Mehraufwand durch die Verwendung des Gesuchsformulars kann von den Veranstal­tern/Veranstalterinnen erwartet werden, zumal der Gemeinderat im Gegenzug Vereine bzw. öffentliche Ver­anstaltungen und Anlässe – sowohl materiell als auch immateriell – meist grosszügig unterstützt.

Die Vereinheitlichung der Bewilligungspraxis gewährleistet zudem die Gleichbehandlung aller Vereine und Organisatorinnen bzw. Organisatoren.

Die an der V77-Sitzung vom 3. April 2023 anwesenden Vereinsvertrerinnen und -vertreter wurden per­sön­lich über die neue Bewilligungspraxis in Kenntnis gesetzt. Zudem wurden sämtliche Ortsvereine schriftlich darüber informiert.

Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie hier sowie im Online-Schalter unter der Rubrik "Polizeiwesen".

Gemeinderat Hochfelden

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