Abstimmungsanordnung
Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden folgende Abstimmungen statt:
Bund
- Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
- Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
- Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
- Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Kanton
Es findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
Die Stimmabgabe erfolgt durch die Benützung der aufgestellten Urnen oder brieflich. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Bedingungen zu beachten. Die vorzeitige Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung ist ab Montag, 3. Juni 2024, während den ordentlichen Bürozeiten möglich. Fehlende Stimmrechtsausweise oder Stimmzettel sind bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 11.30 Uhr, in der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Die Stimmabgabe kann auch durch eine nach § 68 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 35 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) zulässige Stellvertretung erfolgen.
Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Fall zu unterzeichnen.
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Hochfelden, 6. Mai 2024 Gemeinderat Hochfelden