Archiv: Oktober 2024

Abstimmungen vom 24. November 2024

Abstimmungsanordnung

Am Sonntag, 24. Novemberr 2024, finden folgende Abstimmungen statt:

Für die Volksabstimmung vom 24. November 2024 stehen keine abstimmungsrei­fen kantonalen Vorlagen an. Hingegen kommen vier eidgenössische Vorlagen vors Volk.

Die eidgenössischen Vorlagen sind:

  1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Natio­nalstrassen
  2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
  3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung we­gen Eigenbedarfs)
  4. Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Die Stimmabgabe erfolgt durch die Benützung der aufgestellten Urnen oder brieflich. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Bedingungen zu beachten. Die vorzeitige Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung ist ab Montag, 18. November 2024, während den ordentlichen Bürozeiten möglich. Fehlende Stimmrechtsausweise oder Stimmzettel sind bis spätestens Freitag, 22. November 2024, 11.30 Uhr, in der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Die Stimmabgabe kann auch durch eine nach § 68 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 35 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) zulässige Stellvertretung erfolgen.

Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Fall zu unterzeichnen.

Hochfelden, 21. Oktober 2024

21.10.2024

Friedhof Bülach / Grabräumung 2025

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Art. 21 Abs. 1 der Friedhofverordnung vom 7. März 2021, ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung folgender Gräber an:

  • Erdreihengräber Nr. 2723 - 2753
    Bestattungsjahr 2004
  • Urnengräber Nr. 754 - 771
    Bestattungsjahr 2004
  • Urnennischenmauer Nr. 147 - 172
    Bestattungsjahr 2004

Gemäss Art. 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2025 abzuholen.

Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen.

Ab dem 1. April 2025 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof-Zweckverbands Bülach.

Bei Fragen erreichen Sie die Geschäftsstelle Friedhof unter Tel.-Nr. 044 863 12 75.

Siehe auch PDF im Download.

21.10.2024  bis   oberflächliche Aufhebung der Erd- und Urnenreihengräber (Rechtsmittelfrist)