Abstimmungen und Wahlen
Stimmen und wählen heisst Staat und Gemeinde mitgestalten. Versäumen Sie darum keinen Gang zur Urne und nehmen Sie an den Wahlen und Abstimmungen teil!
Ihre Stimme abgeben
Die Stimmabgabe erfolgt durch die Benützung der aufgestellten Urnen oder brieflich. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Bedingungen zu beachten.
Bezüglich weiterer Erleichterungen für die Stimmabgabe wird auf den Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis verwiesen. Vorzeitige Stimmabgabe auf der Gemeinderatskanzlei ab Montag vor dem Abstimmungstag während der ordentlichen Bürozeit.
Fehlende Stimmrechtsausweise oder Stimmzettel sind bis spätestens am Freitag vor der Abstimmung, bis 11.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei zu beziehen.