Asylbetreuung
Die Asylbetreuung erfolgt durch die Flüchtlings- und Asylkoordination der Stadt Bülach, mit welcher die Gemeinde Hochfelden eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Bei Fragen steht Ihnen das Sozialsekretariat zur Verfügung
Tel. 044 442 35 40
Verantwortlichkeiten Bund, Kanton, Stadt Bülach und Gemeinde Hochfelden
Für das Asylverfahren sind ausschliesslich Instanzen von Bund und Kanton verantwortlich. Der Auftrag der Flüchtlings- und Asylkoordination der Stadt Bülach beschränkt sich auf die Unterbringung, Betreuung und Beratung von Asylsuchenden, Schutzbedürftigen und vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern. Im Übrigen ist das Sozialamt Hochfelden zuständig, insbesondere für die wirtschaftliche Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz.
Leistungen an Asylsuchende
Sozialhilfe
- leistet Sozialhilfe an Asylsuchende, die in der Gemeinde Hochfelden wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können
Unterbringung und Betreuung
- fachlich qualifizierte Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden
- unterstützt die Alltagsbewältigung mit Beschäftigungsprogrammen
Anzahl zu betreuende Personen
Die Anzahl der zu betreuenden Personen entspricht einem Verteilschlüssen, der vom Kanton immer wieder an die aktuelle Situation angepasst wird.
Leistungen an Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene
- wirtschaftliche Hilfe gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV)
- persönliche Beratung
- Integrationsangebote