Überbrückungsleistungen (ÜL)

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

Sie können Ihren Anspruch auf Überbrückungsleistungen bei der zuständigen Durchführungsstelle Ihres zivilrechtlichen Wohnsitzes geltend machen. In der Gemeinde Hochfelden erhalten interessierte Personen das entsprechende Gesuch oder weiterführende Auskünfte bei der Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV (Frau Doris Meier, Telefon 043 411 30 17, E-Mail ).

Den Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, können Sie hier herunterladen. Unter diesem Link finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Überbrückungsleistungen.

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