Zusatzleistungen zur AHV/IV

Das System der Zusatzleistungen zur AHV/IV wurde für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die den Lebensunterhalt nicht mit ihren Einkünften bestreiten können. Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV/IV wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV.

In Hochfelden umfassen die Zusatzleistungen zur AHV/IV:

  • Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht
  • Beihilfen und Zuschüsse nach kantonalem Recht

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Damit Ihr Anspruch schnellstmöglich geprüft werden kann, bitten wir Sie, das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV grundsätzlich ab jenem Monat geprüft wird, in welchem das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben bei der Durchführungsstelle Hochfelden eintrifft.

Wenn Sie über ein Vermögen von mehr als CHF 100'000 verfügen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei CHF 200'000, für Kinder bei CHF 50'000. Eine selbstbewohnte Liegenschaft wird für die Berechnung der Obergrenze nicht berücksichtigt.

Das Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV können Sie hier herunterladen, ebenso verschiedene Merkblätter und eine Checkliste.

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV. Den Online-Rechner finden Sie hier .

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