Einwohnerdienste
Die Gemeindeverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb. Die Verwaltungsangestellten setzen alles daran, die Einwohnerinnen und Einwohner gut zu beraten, sei dies im persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich. Kundenfreundlichkeit und Hilfsbereitschaft haben stets erste Priorität.
Anmeldung
Wer in der Gemeinde Hochfelden Wohnsitz nimmt, hat sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten im Gemeindehaus anzumelden und den Heimatschein sowie das Familienbüchlein/-ausweis oder gleichwertige Ausweisschriften zu hinterlegen.
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls meldepflichtig. Im Übrigen ist das Meldewesen im Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregiser (MERG) geregelt.
Abmeldung
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten unter Vorlage des Schriftenempfangsscheins abzumelden.
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Sicherheitsdirektion Kanton Zürich |
Migrationsamt Berninastrasse 45 8090 Zürich |
Öffnungszeiten: 8–16 Uhr, Freitag 8-13.30 Uhr Tel. 043 259 88 00 Fax 043 259 88 10 Website öffnen |
Identitätskarte
Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi) ist persönlich bei den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde unter Vorlage eines neuen Passfotos zu beantragen. Das Passfoto darf nicht älter als ein Jahr sein. Es gibt auch die Möglichkeit, das Passfoto direkt am Schalter der Einwohnerdienste aufzunehmen. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit der Abteilung auf.
- Die alte Identitätskarte ist vorzuweisen.
- Bei Verlust einer Identitätskarte ist zusätzlich der Verlustschein, ausgestellt von einer schweizerischen Polizeistelle, abzugeben. Die Gesuchsteller haben persönlich zu erscheinen.
- Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.
- Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein.
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
- Die Ausstellungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Arbeitstage. Erfahrungsgemäss wird die Identitätskarte jedoch innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen versendet. Der Versand erfolgt direkt durch die Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt.
Pass und Kombi (Pass+IDK)
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) müssen seit 24.2.2010 zwingend beim kantonalen Passbüro beantragt werden:
- Tel. 043 259 73 73 oder Website öffnen
- Eine Beantragung ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.
Provisorischer Pass
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Über die Website (siehe unten) ist ersichtlich, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.
Gebühr | Position | Alter | Gültigkeit |
---|---|---|---|
Fr. 148.00 | Kombi | Erwachsene | 10 Jahre |
Fr. 68.00 | Kombi | Kinder 0–18 Jahre | 5 Jahre |
Fr. 65.00 | ID | Erwachsene | 10 Jahre |
Fr. 30.00 | ID | Kinder 0–18 Jahre | 5 Jahre |
Fr. 140.00 | Pass | Erwachsene | 10 Jahre |
Fr. 60.00 | Pass | Kinder 0–18 Jahre | 5 Jahre |
Fr. 5.00 | pro Ausweis | pro Ausweis |
Passbüro |
Passbüro Sihlquai 253 8005 Zürich |
Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet. Tel. 043 259 73 73 Fax 043 259 73 74 E-Mail senden Website öffnen |
Strafregisterauszug |
Online bestellen | Website öffnen |
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei den Einwohnerdiensten bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Gebühr | Position |
---|---|
Fr. 50.00 | Waffenerwerbsschein |