Vorübergehende Verkehrsanordnung - Temporeduktion auf der Jakobstalstrasse und Im Jakobstal
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schaffhauserstrasse im Hardwald bei Bülach und dem damit verbundenen Mehr- bzw. Schleichverkehr hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 115 vom 21. Mai 2024 eine Temporeduktion auf 30 km/h auf der Jakobstalstrasse und Im Jakobstal verfügt. Voraussichtliche Dauer der Verkehrsanordnung: 3. Juni 2024 bis 30. September 2026.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich und begründet, Rekurs beim Statthalteramt Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, eingereicht werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gemeinderat Hochfelden