Identitätskarte
Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi) ist persönlich bei den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde unter Vorlage eines neuen Passfotos zu beantragen. Das Passfoto darf nicht älter als ein Jahr sein. Es gibt auch die Möglichkeit, das Passfoto direkt am Schalter der Einwohnerdienste aufzunehmen.
- Die alte Identitätskarte ist vorzuweisen.
- Bei Verlust einer Identitätskarte ist zusätzlich der Verlustschein, ausgestellt von einer schweizerischen Polizeistelle, abzugeben.
- Die Gesuchsteller haben persönlich zu erscheinen.
- Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.
- Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein.
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
Die Ausstellungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Arbeitstage. Erfahrungsgemäss wird die Identitätskarte jedoch innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen versendet. Der Versand erfolgt direkt durch die Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt.
Gebühr | Alter | Gültigkeit |
---|---|---|
CHF 70.00 | Erwachsene | 10 Jahre |
CHF 35.00 | Kinder 0-18 Jahre | 5 Jahre |
Pass & Identitätskarte «Kombi»
Wer das Schweizer Bürgerrecht hat und im Kanton Zürich wohnt, kann beim Passbüro Zürich einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) beantragen.
Informationen dazu finden Sie auf www.zh.ch/pass.
Notpass
Wer kurzfristig reisen muss, kann sich einen Notpass ausstellen lassen: Provisorischer Pass (Notpass)