Gemeindeversammlungen
Allgemeines
Wie in den meisten Gemeinden des Kantons Zürich wirkt in Hochfelden die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der politischen Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit aller stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger der Gemeinde.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach Art. 12 bis 16 der Gemeindeordnung.
Beleuchtender Bericht
Der Beleuchtende Bericht sowie die dazugehörenden Unterlagen können unter der entsprechenden Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Im Weiteren liegen die entsprechenden Akten während zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Zudem wird der Beleuchtende Bericht auf Wunsch an diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner regelmässig und kostenlos zugestellt, welche sich in einer Abonnentenliste eintragen lassen.
Der Beleuchtende Bericht können Sie bestellen:
044 442 35 50
info@hochfelden.ch
Online-Formular
Anfragen gemäss § 17 GG
Anfragen über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse (Anfragerecht gemäss § 17 Gemeindegesetz), die spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an den Gemeinderat Hochfelden, Gemeindehausstrasse 4, 8182 Hochfelden, gerichtet werden, werden vom Gemeinderat schriftlich beantwortet und in der Versammlung bekannt gegeben.
Zustellung des Beleuchtenden Berichts zu den Gemeindeversammlungen
Mit dieser Bestellung werden wir Ihnen künftig den Beleuchtenden Bericht der anstehenden Gemeindeversammlung per Post zustellen.