Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
Mit Beschluss Nr. 15 vom 13. Januar 2026 genehmigte der Gemeinderat Hochfelden den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, David Erny und Thomas Hew, beide patententierte Ingenieur-Geometer bei der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Hochfelden, Gemeindehausstrasse 4, 8182 Hochfelden, eingesehen werden.