Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben
Aufgrund der verbreiteten Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich deutlich entspannt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hebt deshalb das bisher geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Donnerstag, 10. September 2026, auf.
Damit bestehen auch in Hochfelden keine Feuerverbote mehr. Das allgemeine Feuerverbot ausserhalb des Waldes und der Waldesnähe hatte die Gemeinde bereits per 28. August 2026 aufgehoben. Mit der Aufhebung des kantonalen Verbots ist nun auch das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Wald und in Waldesnähe wieder zulässig.
Die Waldbrandgefahr wird vom Kanton von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «mässig» (Stufe 2 von 5) zurückgestuft. Trotz der Entspannung ist beim Umgang mit Feuer weiterhin die nötige Vorsicht geboten.
Weiterhin sorgfältiger Umgang mit Feuer
Auch bei mässiger Waldbrandgefahr ist insbesondere darauf zu achten, Feuer nicht unbeaufsichtigt zu lassen, brennende Zigaretten und Zündhölzer nicht wegzuwerfen und Feuerstellen vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem oder böigem Wind sollte auf das Feuern im Freien verzichtet werden.
Die Gemeinde Hochfelden dankt der Bevölkerung für das verantwortungsbewusste Verhalten während der vergangenen Wochen.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr sind beim Kanton Zürich erhältlich.