Gerichtliches Verbot / Gemeindehausstrasse 4
Mit Urteil vom 13. Januar 2026 hat das Bezirksgericht Bülach folgendes gerichtliches Verbot verfügt:
Angaben zum gerichtlichen Verbot
Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Grundbuch Blatt 289, Kat.-Nr. 86, in 8182 Hochfelden von Montag bis Freitag 07.00 bis 18.00 Uhr verboten. Berechtigt sind nur Gemeindemitarbeitende, Kunden und Lieferanten im Verkehr mit der Gemeinde sowie Berechtigte mit ausdrücklicher (schriftlicher) Bewilligung des Gemeinderats. Das nächtliche Dauerparkieren richtet sich nach der jeweils gültigen Verordnung. Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu CHF 2'000.- bestraft.
Rechtliche Hinweise
Durch die richterlichen Behörden ist das vorstehende gerichtliche Verbot in Anwendung von Art. 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt worden. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert der angegebenen Frist bei der Kontaktstelle Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).
Kontaktstelle
Stadtammannamt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel. 044 863 12 10