Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen
Aufgrund der erfolgten und prognostizierten Niederschläge sowie der tieferen Temperaturen hat sich die Brandgefahr ausserhalb des Waldes und der Waldesnähe entspannt. Der Gemeindepräsident hebt deshalb das mit Präsidialverfügung vom 22. Juli 2026 erlassene allgemeine Feuerverbot per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, für das Gebiet ausserhalb des Waldes und der Waldesnähe auf.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen
Weiterhin in Kraft bleibt das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Dieses gilt im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.
In diesem Bereich ist es weiterhin verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen. Das Verbot gilt auch für befestigte und offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.
Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern diese mit der gebotenen Sorgfalt, kippsicher und auf feuerfestem Untergrund betrieben und Löschvorrichtungen bereitgestellt werden.
Weiterhin besondere Vorsicht geboten
Ausserhalb des Waldes und der Waldesnähe ist das Entfachen von Feuer wieder zulässig. Aufgrund der weiterhin grossen Waldbrandgefahr ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Insbesondere sind Feuer dauernd zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei Wind ist auf Feuer im Freien zu verzichten. Brennende Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen und Grillasche darf erst vollständig erkaltet entsorgt werden.
Die Bevölkerung wird weiterhin zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer aufgerufen.
Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr zu finden.