Hundeabgabe

Anmeldung

Die Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Bringen Sie das Impfbüchlein und die obligatorischen Kursnachweise mit.

Die Ersterfassung von neuen Hundehaltern/innen werden von der Gemeinde in der Schweizer Hundedatenbank AMICUS vorgenommen. Das Login und Passwort für AMICUS werden Ihnen schriftlich zugestellt

Danach gilt:

Jede Änderung in der Hundehaltung wie z.B. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind innerhalb von 10 Tagen durch den/die Hundehalter/in per Mail an einwohnerdienste@hochfelden.ch zu melden und direkt in der AMICUS Datenbank vorzunehmen.

Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde und Einreichung der nötigen Unterlagen, die unterlassene Meldung von Mutationen sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.

Vor der Anschaffung

Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten:

  • Haftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Deckung abschliessen
  • Sicherstellen, dass der gewünschte Hund nicht der Rassentypliste II angehört (verbotene Hunderassen)
  • Sicherstellen, dass der Hund bereits gechipt ist und bei Einfuhr aus dem Ausland mit den nötigen Impfungen und Papieren versehen ist

Hundesteuer

Die jährliche Hundesteuer beträgt CHF 140 pro Hund und ist jeweils bis spätestens Ende März zu entrichten. Sie erhalten im Februar automatisch eine Rechnung. Zu versteuern sind alle Hunde ab dem 3. Altersmonat. Bei Neuanmeldungen nach diesem Termin werden wir Ihnen eine separate Rechnung zustellen.

Zusätzlich für grosse und massige Hunde, die nach dem 31.12.2010 geboren sind, gilt:

  • Besuch des Welpenkurses zwischen der 8. und 16. Lebenswoche
  • Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat
  • Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wurde

Weitere Angaben zu Ausbildungen finden Sie hier.

Änderung von Angaben

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet innert zehn Tagen Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie den Tod eines Hundes bei der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.

Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich erhalten Sie auch auf der Website des Veterinäramt des Kantons Zürich und auf der Website der Hundedatenbank AMICUS.

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