Hundeabgabe
Anmeldung
Die Hundehaltende sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Bringen Sie den Hundepass und die obligatorischen Kursnachweise mit. Die Ersterfassung von neuen Hundehaltenden werden von der Gemeinde in der Schweizer Hundedatenbank AMICUS vorgenommen.
Danach gilt:
Jede Änderung in der Hundehaltung wie z.B. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind innerhalb von 10 Tagen durch die Hundehaltenden per Mail an die Einwohnerdienste Hochfelden zu melden und direkt in der AMICUS Datenbank vorzunehmen.
Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde und Einreichung der nötigen Unterlagen, die unterlassene Meldung von Mutationen sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.
Vor der Anschaffung
Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten:
- Haftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Deckung abschliessen
- Sicherstellen, dass der gewünschte Hund nicht der Rassentypliste II angehört (verbotene Hunderassen)
- Sicherstellen, dass der Hund bereits gechipt ist und bei Einfuhr aus dem Ausland mit den nötigen Impfungen und Papieren versehen ist
- Anmeldung Kurse (Theoretische und Praktische Ausbildung)
Hundesteuer
Die jährliche Hundesteuer beträgt CHF 140 pro Hund und ist jeweils bis spätestens Ende März zu entrichten. Sie erhalten im Februar automatisch eine Rechnung. Zu versteuern sind alle Hunde ab dem 3. Altersmonat.
Ausbildung
Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung gilt eine praktische Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse. Zudem müssen alle Ersthundehaltenden eine theoretische Ausbildung absolvieren.
Weitere Angaben zu Ausbildungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich erhalten Sie auch auf der Website des Veterinäramt des Kantons Zürich und auf der Website der Hundedatenbank AMICUS.