Lebensmittelkontrolle
Die Gemeinden sind verpflichtet, die kommunalen Betriebe in lebensmittelrechtlicher Hinsicht regelmässig zu kontrollieren. Im Kanton Zürich übernimmt diese Aufgabe das Kantonale Labor Zürich.
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Die Gemeinden sind verpflichtet, die kommunalen Betriebe in lebensmittelrechtlicher Hinsicht regelmässig zu kontrollieren. Im Kanton Zürich übernimmt diese Aufgabe das Kantonale Labor Zürich.
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