Nachtparkieren
Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge aller Art oder Fahrzeuganhänger (Wohnwagen, Lastwagenanhänger usw.) nachts regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen öffentlichen Parkplätzen abzustellen.
Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug regelmässig über Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) auf öffentlichem Grund abstellen, haben eine Gebühr zu entrichten. Die Gemeinde stellt diese alle drei Monate (im Voraus) in Rechnung. Die bezahlte Nachtparkgebühr berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Hochfelden abzustellen. Sie erhalten keine Parkkarte. Die Immatrikulationsnummer Ihres Fahrzeugs ist bei uns registriert. Das Einhalten der Nachtparkvorschriften wird von der Polizei im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit regelmässig überprüft.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmässig - d.h. mehr als eine Nacht pro Woche - in Hochfelden auf Strassen oder öffentlichen Plätzen parkieren, füllen Sie das folgende Formular aus.
Gebühr pro Monat
Fahrzeugkategorie | Gebühr pro Monat |
---|---|
Fahrzeuge der Kategorie B | CHF 30.00 |
Lastwagen, Anhänger aller Art, Wohnwagen, Wohnmobile, Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge | CHF 100.00 |
Meldepflicht
Der Gemeinde Hochfelden ist innert 14 Tagen schriftlich oder E-Mail zu melden:
- Abmeldung (Wegzug aus der Gemeinde, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe etc.)
- Adressänderung
- Halterwechsel
- Kontrollschildmutationen