Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben will oder eine Waffe erbt, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Gesellschaft, bezogen oder direkt auf der Website (siehe Links) heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie das Gesuch leserlich aus und reichen Sie es mit den folgenden Unterlagen der Gemeindeverwaltung Hochfelden ein:
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID)
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (C) haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig. Er kann um höchstens drei Monate verlängert werden. Mit einem Waffenerwerbsschein können höchsten drei Waffen gekauft werden, welche zur gleichen Zeit beim gleichen Händler bezogen werden müssen.
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