Zusatzleistungen zur AHV / IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, Beihilfen und kantonale Zuschüsse) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, können Sie prüfen, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Kontakt

Gemeinde Hochfelden
Abteilung Soziales
Gemeindehausstrasse 4
8182 Hochfelden


044 442 35 40

Unterstützung für Betreuung im Alter

Wer hat Anrecht auf finanzielle Unterstützung für Betreuungsleistungen?

Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu werden über die Zusatzleistungen auch Betreuungsleistungen im Alltag finanziert. Dafür müssen folgende Kriterien kumulativ zutreffen:

• Sie haben das Rentenalter erreicht
• Sie beziehen bereits Zusatzleistungen zur AHV
• Sie wohnen zu Hause (nicht in einer Stationären Einrichtung)

So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Bedarfsbescheinigungsstelle

Um Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse zu erhalten, muss eine von der Gemeinde benannte Stelle eine Bedarfsabklärung durchführen. Die Gemeinde Hochfelden hat Pro Senectute Kanton Zürich mit den Abklärungen beauftragt. Pro Senectute ist die Fachstelle für freiwillige Sozialberatung für Menschen ab 60 Jahren. Finanzielle Fragen rund um Sozialversicherungen gehören zu ihrem Tagesgeschäft.

Ihr Ansprechpartner ist das Dienstleistungszentrum Unterland und Furttal der Pro Senectute Kanton Zürich. Diese führen die Abklärung über Ihren Betreuungs- und Hilfsmittelbedarf durch. Sie beraten Sie bei der Antragsstellung und unterstützt Sie, falls angezeigt, in der Umsetzung. Die Bedarfsabklärung kann bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.
Die Abklärung ist vertraulich und wird für Sie kostenlos durchgeführt. Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen.

Kontakt

Pro Senectute Kanton Zürich
Dienstleistungscenter Unterland und Furttal
Glasistrasse 2
8180 Bülach

058 451 53 00

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Welche Unterstützungsleistungen werden finanziert?

• Unterstützung, wenn Sie den Haushalt nicht mehr alleine führen können
• Begleitung und Beratung, damit Sie Kontakte mit Angehörigen, Freunden und Bekannten pflegen oder an Anlässen in Ihrer Gemeinde teilnehmen können
• Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste
• Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
• Transporte zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen
• Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Notrufsystem
• Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und zwischendurch entlastet werden müssen


Vereinbaren Sie einen Termin zur Bedarfsabklärung: 058 451 53 00

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