Zusatzleistungen zur AHV / IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, Beihilfen und kantonale Zuschüsse) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, können Sie prüfen, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Ab 01.01.2025 haben AHV-Rentnerinnen und – Rentner mit Anspruch auf Zusatzleistungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter. Unter dem nachstehendem Link erfahren Sie, um welche Betreuungsarten es geht und wie Sie ein Finanzierungsgesuch stellen können. Möchten Sie einen Flyer per Post zugestellt haben, teilen Sie uns das bitte telefonisch (044 442 35 40) oder per E-Mail mit.