Amtliche Publikationen Gemeinde Hochfelden

Baugesuch-Nr. 2024-003

Christian Meier, Bergstrasse 4, 8182 Hochfelden

Details siehe PDF im Download.

2024 von

Abstimmungsanordnung

Am Sonntag, 24. Novemberr 2024, finden folgende Abstimmungen statt:

Für die Volksabstimmung vom 24. November 2024 stehen keine abstimmungsrei­fen kantonalen Vorlagen an. Hingegen kommen vier eidgenössische Vorlagen vors Volk.

Die eidgenössischen Vorlagen sind:

  1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Natio­nalstrassen
  2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
  3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung we­gen Eigenbedarfs)
  4. Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Die Stimmabgabe erfolgt durch die Benützung der aufgestellten Urnen oder brieflich. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Bedingungen zu beachten. Die vorzeitige Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung ist ab Montag, 18. November 2024, während den ordentlichen Bürozeiten möglich. Fehlende Stimmrechtsausweise oder Stimmzettel sind bis spätestens Freitag, 22. November 2024, 11.30 Uhr, in der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Die Stimmabgabe kann auch durch eine nach § 68 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 35 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) zulässige Stellvertretung erfolgen.

Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Fall zu unterzeichnen.

Hochfelden, 21. Oktober 2024

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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Art. 21 Abs. 1 der Friedhofverordnung vom 7. März 2021, ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung folgender Gräber an:

  • Erdreihengräber Nr. 2723 - 2753
    Bestattungsjahr 2004
  • Urnengräber Nr. 754 - 771
    Bestattungsjahr 2004
  • Urnennischenmauer Nr. 147 - 172
    Bestattungsjahr 2004

Gemäss Art. 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2025 abzuholen.

Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen.

Ab dem 1. April 2025 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof-Zweckverbands Bülach.

Bei Fragen erreichen Sie die Geschäftsstelle Friedhof unter Tel.-Nr. 044 863 12 75.

Siehe auch PDF im Download.

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Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schaffhauserstrasse im Hardwald bei Bülach und dem damit verbun-denen Mehr- bzw. Schleichverkehr hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 116 vom 21. Mai 2024 folgende Fahrverbote für Motorwagen und Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit Zusatztafel «forst- und landwirtschaftlicher Verkehr oder mit schriftlicher Ausnahmebewilligung gestattet» verfügt:

  • Schachenstrasse, Abschnitt Schachemerstrasse (Gemeindegrenze Glattfelden) bis Forsthausstrasse
  • Haslistrasse, Abschnitt Haustrasse bis Lochacherstrasse
  • Nöschikerrainstrasse, Abschnitt Herrenwisstrasse bis Schachenstrasse
  • Übergstrasse, Abschnitt Stadlerstrasse bis Willenhofstrasse.

Die Verkehrsanordnung dauert vom 3. Juni 2024 bis 30. September 2026.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27. Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. De-zember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Re­kurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeinderat Hochfelden

 

Ausnahmefahrbewilligungen sind beim Gemeinderat Hochfelden zu beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare sind online auf der Webseite der Gemeinde Hochfelden www.hochfelden.ch abrufbar. Der Gemeinderat Glattfelden ist ermächtigt Bewilligungen für Personen, die im Weiler Schachen wohnen, zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Ausnahmebewilligungen vom Gemeinderat Hochfelden lediglich an Personen erteilt werden, die entweder in Glattfelden oder Hochfelden wohnen und ihren Arbeitsort in einer der beiden Gemeinden oder in der Herren­wis haben oder anderweitig einen zwingenden Grund für das Befahren der gesperrten Strassen nachweisen können.

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Gemeinderat Konstituierung